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NÖ Sachkundenachweis für alle Hunde ab Juni 2023

Mit 1. Juni 2023 tritt eine Novelle zum NÖ Hundehaltegesetz in Kraft, die bei Neuanmeldung von Hunden in einer NÖ Gemeinde, den Nachweis einer Haftpflichtversicherung und die Vorlage eines Sachkundenachweises vorschreibt.

Der Theoriekurs dauert ca. drei Stunden und wird von einem Tierarzt (Mag. Bauer) und einer sachkundigen Person (KR Anton Schopp) durchgeführt.

Ziel des Sachkundenachweises ist es den künftigen Hundehaltern im Vorfeld, vor Anschaffung eines Hundes, grundlegende Kenntnisse über die Hundehaltung und Ausbildung bzw. auch über entstehende Kosten zu vermitteln.

Dadurch sollen unüberlegte Anschaffungen von Hunden vermieden werden aber auch vor allem Sicherheitsstandards für Mensch und Hund erhöht werden. 

Informationen zum Sachkundenachweis bzw. Terminen erhalten Sie unter der Telefonnummer: 0676 3380810.

Sobald fixe Termine bekannt sind, werden sie auf dieser Seite veröffentlicht und Sie können sich anmelden.